OkayFreedom – Ist Sperren umgehen legal?

Viele Fragen sich bei der Nutzung eines VPN-Dienstes wie OkayFreedom, ob die Verwendung überhaupt legal ist. Einerseits stellt sich dabei die Frage, ob man seine Verbindung verschleiern darf. Andererseits ist für viele fraglich, ob man Geosperren – wie man sie von YouTube und anderen Seiten kennt – umgehen darf.
Für beides gilt: "Ja, darf man".

Viele Leute verschleiern mit Hilfe eines VPN Dienstes, dass sie urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen. Da dies aber gesetzlich verboten ist, stellt das einen Missbrauch von OkayFreedom dar. Der Missbrauch eines Dienstes macht aber den Dienst an sich nicht illegal. Man muss also keinerlei rechtliche Konsequenzen fürchten, wenn man einen VPN-Dienst verwendet und keinerlei illegalen Aktivitäten nachgeht.

 

Geo-Sperren

Ein rechtliches Gutachten zu diesem Thema spricht eine deutliche Sprache:

Die Umgehung einer "Geo-Sperre" könnte einen Verstoß gegen das Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG darstellen, der nach § 108 b Abs. 1 Nr. 1 UrhG strafbar ist. Durch die Verwendung der "Geo-Sperre" als technische Schutzmaßnahme verhindert der Anbieter, dass Nutzer mit bestimmten IP-Adressen auf einen Inhalt zugreifen können. § 95a UrhG setzt jedoch auch voraus, dass die technische Schutzmaßnahme gerade von demjenigen eingesetzt wird, der die Rechte an dem betroffenen Werk hat (§ 95 a Abs. 2 S. 2 UrhG). Wird der Dienst z.B. dazu genutzt, in Deutschland gesperrte Youtube-Videos abzurufen, liegt kein Verstoß gegen § 95 a UrhG vor, da Youtube nicht die Rechte an den gesperrten Videos innehat (Mittsdörfer/Gutfleisch, MMR 2009, 731, 735).

Wer also Inhalte im Internet dank eines VPN Dienstes abruft, die er aufgrund einer GeoSperre nicht abrufen könnte, der handelt nicht illegal.
Außerdem gibt es in Deutschland nach wie vor keine gesetzlich vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung. Daher loggt nur der Betreiber Informationen mit, der das von sich aus tun will. OkayFreedom aber speichert keine deiner Informationen, die dich identifizieren könnten.

Gutachten der Kanzlei "Wilde Beuger Solmecke" 

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